Prüfungsinhalte
Laut Gesetz soll durch die amtsärztliche Überprüfung sichergestellt werden, dass von dem Anwärter kein „Schaden für die Volksgesundheit“ ausgehen wird. Die Anforderungen sind in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Sie umfassen heute in der Regel:
- Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich der rechtlichen Grenzen der Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung als Arzt.
- Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden des Heilpraktikers.
- Grundkenntnisse in Anatomie, pathologischer Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie.
- Grundkenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten, insbesondere der Stoffwechselkrankheiten, der Herz-Kreislauf-Krankheiten, der degenerativen Erkrankungen sowie der übertragbaren Krankheiten.
- Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohender Zustände.
- Technik der Anamneseerhebung; Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchung (Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation, neurologischer Befund, Puls- und Blutdruckmessung).
- Praxishygiene, Desinfektion und Sterilisation.
- Injektions- und Punktionstechniken.
- Deutung grundlegender Laborwerte.
Nach Bestehen der amtsärztlichen Überprüfung erhalten Sie die Erlaubnisurkunde von der Verwaltungsbehörde. Danach steht Ihrer Niederlassung als Heilpraktiker/in rechtlich nichts mehr im Wege. Je nach dem individuellen Ausbildungsweg schließt sich aber an dieser Stelle noch eine mehr oder weniger lange Ausbildungsphase an, in der Sie das Wissen über naturheilkundliche Methoden erwerben bzw. vertiefen und sich um eine Assistenzstelle in einer Naturheilpraxis bewerben.


